Ausbildungsplatzumlage Berlin: Was Ausbildungsbetriebe jetzt wissen müssen

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Auf 100 ausbildungssuchende Jugendliche kamen 2025 in Berlin nur rund 78 betriebliche Ausbildungsangebote – die schlechteste Quote aller Bundesländer. Das „Bündnis für Ausbildung“ wollte das ändern und 2.000 zusätzliche Ausbildungsverträge schaffen. Erreicht wurden nur rund 1.344. Die Konsequenz: Am 26. März 2026 hat das Abgeordnetenhaus das Ausbildungsförderungsfondsgesetz beschlossen – besser bekannt als Ausbildungsplatzumlage Berlin.

Für viele Ausbildungsbetriebe klingt das erst einmal nach einer neuen Belastung. Dieser Artikel erklärt verständlich, was die Ausbildungsplatzumlage ist, wer wirklich zahlen muss, welche Ausnahmen greifen und warum gerade Ausbildungsbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten kaum etwas zu befürchten haben.

📌 Die Kurzfassung auf einen Blick:

Ausbildungsbetriebe mit weniger als 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zahlen keine Abgabe. Betriebe mit einer Ausbildungsquote über 4,6 % zahlen ebenfalls nichts und können zusätzlich Fördergeld erhalten. Zahlungspflichtig sind ausschließlich Betriebe ab 10 Beschäftigten mit einer Ausbildungsquote unter 4,6 %, voraussichtlich ab 2028.

Ausbildungsplatzumlage: Definition und Begriffe im Überblick

Offiziell heißt das Gesetz Ausbildungsförderungsfondsgesetz Berlin (AusbFFG BE). Es speist den Ausbildungsförderungsfonds über die Berufsausbildungssicherungsabgabe – im Sprachgebrauch auch Ausbildungsplatzabgabe genannt – und wird von der neu eingerichteten Berliner Ausbildungskasse verwaltet.

Die Senatsverwaltung für Arbeit spricht bewusst von „Umlage“ statt „Abgabe„: Der Begriff soll zeigen, dass hier alle Arbeitgebenden gemeinsam Verantwortung für die Ausbildung junger Menschen tragen. Ziel ist laut Senatsverwaltung, mehr jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zu ermöglichen und so Fachkräfte für die Zukunft zu sichern. Deshalb zahlen grundsätzlich alle Arbeitgebenden in den gemeinsamen Fonds ein – auch der öffentliche Dienst und Betriebe, die selbst nicht ausbilden.

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Rechtlich ist das Instrument nicht neu: Schon 1980 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Zulässigkeit einer Ausbildungsplatzumlage, 2024 zog der Staatsgerichtshof Bremen nach. Für Berlin selbst hatte die Senatsverwaltung bereits 2022 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Gesetzgebungskompetenz des Landes bestätigte.

Ausbildungsplatzabgabe: Nur in Berlin oder auch in anderen Bundesländern?

Bremen ist bislang das einzige Bundesland, in dem eine Ausbildungsplatzumlage für Ausbildungsbetriebe bereits wirkt. Die Bremische Bürgerschaft beschloss das Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds (AusbUFG) bereits am 28. März 2023, beitragspflichtig sind Betriebe seit 2025. Berlin zieht damit als zweites Bundesland nach.

Das Bremer Modell als Vorbild für die Berliner Ausbildungsplatzumlage

  • Abgabesatz: 0,27 % der jährlichen Arbeitnehmerbruttolohnsumme für das Meldejahr 2025 (der gesetzliche Maximalwert liegt bei 0,3 %)
  • Erstattung: 2.250 Euro pro Auszubildendem, der seit mindestens vier Monaten im Ausbildungsbetrieb beschäftigt ist
  • Kleine Betriebe können sich befreien lassen, wenn ihre Bruttolohnsumme unter 135.000 Euro liegt (Meldejahr 2024)
  • Branchen mit bestehenden Umlagesystemen (etwa Schornsteinfeger- oder Bauhandwerk) sind ausgenommen

Eine belastbare Wirkungsbilanz für den Ausbildungsmarkt gibt es weiterhin nicht: Auf Presseanfrage erklärte die Handwerkskammer Bremen, dass ein Anstieg der Ausbildungsvertragszahlen bislang nicht erkennbar sei. Rechtlich dagegen hat sich die Lage klarer entwickelt: Sowohl der Bremer Staatsgerichtshof als auch das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigten die Umlage als verfassungsgemäß, und im Juli 2026 wies auch das Verwaltungsgericht Bremen acht Musterklagen als unbegründet zurück. Trotzdem bleibt der Widerstand groß: Mittlerweile haben mehr als 440 Bremer Unternehmen – darunter Airbus, Frosta und Mercedes – gegen die Abgabe geklagt. Genau dieses Argument, fehlende Wirkung trotz juristischer Bestätigung, nutzen Berliner Wirtschaftsverbände als zentrales Gegenargument gegen das eigene Modell.

Warum ausgerechnet die beiden Stadtstaaten?

Beide haben eine für Deutschland untypische Wirtschaftsstruktur mit wenigen großen Industriebetrieben, die klassischerweise viele Ausbildungsplätze anbieten, aber einen hohen Anteil akademisch geprägter Stellen. Bundesweit variiert das Passungsproblem zwischen Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage zudem stark zwischen den Ländern: Während in manchen Regionen längst ein Angebotsüberhang herrscht, bleibt Berlin bundesweites Schlusslicht bei der Angebot-Nachfrage-Relation.

Ausbildungsförderungsfondsgesetz Berlin: Warum kommt die Umlage jetzt?

Der Ausgangspunkt liegt im Berliner Koalitionsvertrag von CDU und SPD: Im „Bündnis für Ausbildung“ wurde 2023 vereinbart, bis Ende 2025 mindestens 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverträge zu schaffen. Als Vergleichsbasis diente der Stichtag 31. Dezember 2023 mit 32.844 aktiven betrieblichen Ausbildungsverträgen – das Ziel wäre also erreicht gewesen, wenn zum 31. Dezember 2025 mindestens 34.844 Ausbildungsverträge bestanden hätten.

Für den Fall des Nichterreichens war im Koalitionsvertrag eine automatische Klausel zur Einführung der Ausbildungsplatzumlage vorgesehen. Genau das trat ein: Die Erfolgsmessung ergab laut offizieller FAQ der Senatsverwaltung lediglich 1.344 zusätzliche Ausbildungsverträge – nach anderslautenden Angaben aus Presse und Wirtschaftsverbänden rund 1.300. Das Ziel für mehr betriebliche Ausbildungsplätze wurde damit klar verfehlt.

Der Gesetzentwurf wurde am 2. Juli 2025 ins Abgeordnetenhaus eingebracht, nach kontroverser Debatte in erster Lesung am 9. Oktober 2025 folgte die zweite Lesung und der Beschluss am 26. März 2026. Am 15. April 2026 wurde das Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin veröffentlicht. Innerhalb der Koalition war das Ringen intensiv: Während Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) für die Umlage warb, hatte die CDU zunächst erhebliche Bedenken. Am Ende einigten sich SPD-Fraktionschef Raed Saleh und CDU-Fraktionschef Dirk Stettner auf einen gemeinsamen finalen Entwurf, der im Verteilmechanismus noch einmal deutlich verändert wurde. Als Orientierungshilfe diente dabei ausdrücklich das Bremer Gesetz.

„Es gibt doch genug Ausbildungsplätze“ – der Fakten-Check zum Berliner Ausbildungsmarkt

Ein Einwand, der immer wieder auftaucht: Auf Ausbildungsbörsen im Internet sieht man doch jede Menge offene Stellen. Die Senatsverwaltung widerspricht dem in ihrer FAQ deutlich: Plattformen wie ausbildung.berlin sind sogenannte Metasuchmaschinen – sie durchsuchen einfach andere Suchmaschinen und sammeln die Treffer ein, ohne sie zu prüfen. Darunter fallen Dopplungen, reine Praktikumsangebote und Stellen, die gar nicht zur dualen Ausbildung gehören. Rechnet man diese Verzerrungen heraus, deckt sich das tatsächliche Ausbildungsangebot weitgehend mit der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Entscheidende Zahlen auf dem Berliner Ausbildungsmarkt 2025
➡️ Die durchschnittliche betriebliche Ausbildungsquote in Berlin beträgt nur 3,1% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, (während der Bundesdurchschnitt bei 4,6% liegt)
➡️ auf 100 ausbildungssuchende Jugendliche nur rund 78 Ausbildungsangebote, eine Angebot-Nachfrage-Relation von 78,1%.
➡️ Konkret gesagt standen im Ausbildungsjahr 2024/25 rund 23.200 Bewerber:innen gerade einmal 13.940 betriebliche Ausbildungsplätze gegenüber.
➡️ Zum Vergleich: Schon 1980 hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass ein Ausbildungsmarkt erst dann als ausgeglichen gilt, wenn auf 100 Bewerber:innen mindestens 112,5 Ausbildungsplätze kommen.

Ein Blick auf die Entwicklung zeigt zudem, wie sich das Problem über die Zeit verschärft hat: Die Zahl der unbesetzten betrieblichen Ausbildungsplätze in Berlin hat sich seit 2009 vervier- bis verfünffacht. Und während sich die Lage auf dem bundesweiten Ausbildungsmarkt 2025 leicht entspannt hat, bewegt sich Berlin in die entgegengesetzte Richtung: Bis Juli 2026 meldeten sich 8,5 Prozent mehr Ausbildungsplatzsuchende als im Vorjahr, während rund 10.600 junge Menschen weiterhin ohne Ausbildungsplatz blieben.

Die Senatsverwaltung ordnet das eindeutig ein: Zwei Probleme wirken hier gleichzeitig. Zum einen ein Versorgungsproblem, weil es schlicht zu wenige Ausbildungsplätze gibt. Zum anderen ein Passungsproblem, weil Angebot und Nachfrage nicht zusammenpassen – etwa wenn Bewerber:innen und offene Stellen in unterschiedlichen Berufen oder Bezirken liegen.

Wer muss die Ausbildungsplatzabgabe zahlen? Das Zwei-Schritte-System für Ausbildungsbetriebe

Das Gesetz funktioniert nach einem zweistufigen Prinzip:

  • Schritt 1 – Einzahlung: Grundsätzlich müssen alle Arbeitgebenden mit Tätigkeit im Land Berlin und mindestens 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Ausbildungsförderungsfonds einzahlen, wenn ihre Ausbildungsquote unter dem Bundesdurchschnitt von 4,6 % liegt. Ausdrücklich einbezogen ist der öffentliche Dienst – also Verwaltungsbehörden des Landes, landesunmittelbare Körperschaften und Bundesbehörden mit Sitz in Berlin.
  • Schritt 2 – Auszahlung: Ausbildende Betriebe zeigen der Berliner Ausbildungskasse Zahl und Ausbildungsjahre ihrer Azubis an. Die Kasse errechnet daraus den Erstattungsbetrag (Ausbildungskostenausgleich) und zahlt ihn einmal jährlich aus.

Maßgeblich für die Zahlungspflicht ist die betriebliche Ausbildungsquote (Azubis im Verhältnis zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt). Dabei gilt ein dreistufiges System, orientiert am Berliner Durchschnitt von 3,1 % und am Bundesdurchschnitt von 4,6 %:

Ausbildungsquote im BetriebAbgabepflichtRückerstattung
Unter 3,1 %JaKeine
3,1 % bis 4,6 %JaFür jeden zusätzlichen Azubi im Vergleich zum 31.12.2024
Über 4,6 %NeinFür jeden zusätzlichen Azubi im Vergleich zum 31.12.2024

💡 Wichtig für Kleinbetriebe: Wer weniger als 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat, ist von der Abgabepflicht der Ausbildungsplatzumlage komplett ausgenommen – kann aber trotzdem einen Ausbildungskostenausgleich erhalten, wenn zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Das betrifft laut taz-Recherche rund 75 % aller Berliner Ausbildungsbetriebe.

Bei der Zählung der Beschäftigten gilt der oder die Inhaberin als volle Arbeitskraft; Teilzeitkräfte werden gestaffelt angerechnet (0,25 bei bis zu 10 Wochenstunden, 0,5 bei bis zu 20 Stunden, 0,75 bei bis zu 30 Stunden).

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Ausbildungsplatzumlage Berlin: Ausnahmen, Bagatellgrenze und Härtefallklausel

Neben der 10-Beschäftigten-Grenze sieht das Gesetz weitere Ausnahmen für Ausbildungsbetriebe vor:

  • Solo-Selbstständige ohne Beschäftigte
  • Betriebe mit bestehenden Umlagesystemen, etwa in der Baubranche über die Sozialkasse Bau (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren). Ein Baubetrieb zahlt also nicht doppelt in die Sozialkasse des Baugewerbes und den Ausbildungsförderungsfonds ein
  • Kleinere Betriebe unterhalb einer Bagatellgrenze, die der Senat per Rechtsverordnung an der Bruttolohnsumme orientiert festlegt, um unverhältnismäßige Belastungen für Ausbildungsbetriebe zu vermeiden, gesetzlich verankert in § 8 Abs. 3 und 4 des Gesetzes
  • Arbeitgebende mit ausschließlich vollschulisch ausgebildeten Personen, etwa Kitas

Für Ausbildungsbetriebe, denen eine Insolvenz droht, greift zusätzlich eine Härtefallklausel: Sie können eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Ausbildungsplatzumlage beantragen.

Berufsausbildungssicherungsabgabe berechnen: Höhe der Ausbildungsplatzumlage

Bemessungsgrundlage ist die gesamte Bruttolohnsumme des Betriebs, also alle sozialversicherungspflichtigen Löhne und Gehälter. Die Formel dahinter: Der Finanzbedarf des Fonds wird durch die Gesamtbruttolohnsumme aller abgabepflichtigen Arbeitgebenden geteilt – daraus ergibt sich der Umlagesatz der Ausbildungsplatzabgabe in Prozent, den der Senat per Rechtsverordnung auf Vorschlag des Beirats festlegt. Der Finanzbedarf ist gesetzlich auf mindestens 75 Millionen Euro pro Jahr festgelegt.

Die konkrete Höhe hängt vom noch festzulegenden Ausgleichsbetrag pro Azubi ab. Das offizielle Faktenblatt nennt folgende Beispielwerte:

Ausgleichsbetrag pro AzubiUmlagesatz
5.000 €0,17 %
7.000 €0,24 %
10.000 €0,35 %

Eine Musterrechnung verdeutlicht das: Ein Betrieb mit 5 Millionen Euro Bruttolohnsumme zahlt bei einem Umlagesatz von 0,24 % rund 12.000 Euro Jahresbeitrag. Auch eine parlamentarische Anfrage bestätigt diese Rechnung mit einem von der Senatsverwaltung als realistisch erachteten Ausgleichsbetrag von 7.000 Euro und einem Satz von 0,24 %.

Drei Praxisbeispiele für Ausbildungsbetriebe aus dem offiziellen Faktenblatt

  • Restaurant (20 Beschäftigte, ca. 600.000 € Bruttolohnsumme): 1.440 € Jahresbeitrag zur Ausbildungsplatzumlage. Bei zwei Azubis im ersten Ausbildungsjahr könnte der Erstattungsbetrag rund 14.000 Euro betragen – eine deutliche Nettoentlastung.
  • Hotel (200 Beschäftigte, ca. 7,2 Millionen € Bruttolohnsumme): 17.280 € Jahresbeitrag bei einem Umlagesatz von 0,24 %. Bei 20 Azubis kann sich eine Erstattung von rund 87.500 Euro ergeben – ebenfalls eine Nettoentlastung.
  • IT-Unternehmen (50 Beschäftigte, 3 Millionen € Bruttolohnsumme, keine Azubis): 7.200 € Jahresbeitrag ohne Rückerstattung. Der Beitrag dient hier ausschließlich der solidarischen Finanzierung der Berufsausbildung.

➡️ Wichtig zu wissen: Die Rückerstattung entspricht laut IHK Berlin der tariflich vereinbarten oder branchenspezifischen Ausbildungsvergütung, sofern das Ausbildungsverhältnis mindestens sechs Monate bestand – die Zahlung erfolgt dann rückwirkend ab dem ersten Monat. Der Gesetzestext selbst formuliert die Auszahlung gestuft nach Ausbildungsjahr: 100 % der Pauschale im ersten, 50 % im zweiten und 25 % im dritten Ausbildungsjahr, plus einen Prüfungsbonus von 25 % eines Jahresausgleichsbetrags bei erfolgreichem Abschluss. Zur ersten eigenen Orientierung bietet die IHK Berlin einen Ausbildungsplatzabgabe-Rechner an.

Ausbildungskostenausgleich: So funktioniert die Auszahlung aus dem Ausbildungsförderungsfonds

Anspruchsberechtigt sind ausbildende Betriebe, die Zahl und Ausbildungsjahre ihrer Azubis bei der Berliner Ausbildungskasse anzeigen. Bei Ausbildungsabbrüchen oder Vertragsauflösungen wird der Erstattungsbetrag nur anteilig ausgezahlt; eventuelle Überzahlungen muss der Ausbildungsbetrieb zurückzahlen. Wechselt ein Azubi den Betrieb, kommt die Erstattung dem neuen Ausbildungsbetrieb zugute.

Das Meldeverfahren soll grundsätzlich digital über ein Fachverfahren laufen, um den bürokratischen Aufwand für Ausbildungsbetriebe gering zu halten. Zur Einordnung, welche Lücke der Fonds schließen soll: Laut BIBB lagen die durchschnittlichen Bruttokosten einer betrieblichen Ausbildung im Jahr 2022/2023 bei 26.210 Euro pro Azubi und Jahr. Nach Abzug der durchschnittlichen produktiven Leistungen der Azubis von 18.124 Euro verbleiben Nettokosten von rund 8.086 Euro pro Azubi und Jahr.

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Berliner Ausbildungskasse: Beirat, Meldepflicht und Bußgelder

Das Land Berlin richtet zur Verwaltung die Berliner Ausbildungskasse ein; die Aufsicht liegt bei der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung. Die Verwaltungsaufgabe kann an einen privaten Dienstleister oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen werden. Wichtig: Die Verwaltungskosten trägt das Land Berlin aus dem eigenen Haushalt – sie werden nicht aus der Ausbildungsplatzumlage selbst finanziert.

Ein Beirat mit Vertreter:innen der Wirtschafts- und Sozialpartner berät die Senatsverwaltung bei der Umsetzung und soll vor Erlass von Rechtsverordnungen angehört werden. Verweigert ein Ausbildungsbetrieb die Angabe der notwendigen Daten, kann die Ausbildungskasse die Bruttolohnsumme schätzen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen; diese Bußgelder fließen zurück in den Fonds.

Eine regelmäßige Evaluierung der Wirksamkeit für den Ausbildungsmarkt ist gesetzlich vorgeschrieben – das ist bei Sonderabgaben sogar verfassungsrechtlich geboten. Und das Gesetz enthält einen ungewöhnlichen Mechanismus: Werden gemessen am Basisjahr 2023 in drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils mindestens 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen, tritt es automatisch außer Kraft.

Ausbildungsplatzumlage Berlin ab wann? Der konkrete Zeitplan bis 2028

  • 2. Juli 2025: Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht
  • 26. März 2026: Zweite Lesung und Beschluss im Abgeordnetenhaus
  • 15. April 2026: Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt
  • 1. Januar 2027: Start der Berliner Ausbildungskasse; Betriebe melden erstmals ihre Bruttolohnsumme und ausbildende Betriebe ihre Azubi-Zahlen
  • 1. Januar 2028: Erste Festsetzung und Erhebung der Berufsausbildungssicherungsabgabe sowie Auszahlung des Ausbildungskostenausgleichs

Kritik von IHK und Handwerkskammer zur Ausbildungsplatzabgabe im Überblick

Die Position der IHK Berlin ist unter dem Slogan „Ja zur Ausbildung. Nein zur Ausbildungsplatzabgabe.“ zusammengefasst. Die zentralen Kritikpunkte: Sorge um zusätzliche finanzielle Belastung der Ausbildungsbetriebe in wirtschaftlich angespannten Zeiten, ein hoher Bürokratie- und Verwaltungsaufwand sowie die Befürchtung, dass die Umlage das eigentliche Passungsproblem zwischen Angebot und Bewerber:innen nicht löst.

Konkrete Unternehmerstimmen, gesammelt von der IHK Berlin:

  • B. Braun SE berichtet, seit Jahren Probleme zu haben, die eigenen 50 Ausbildungsplätze adäquat zu besetzen, und sieht in der Abgabe ein Instrument, das keinen einzigen zusätzlichen Ausbildungsplatz schafft.
  • Frisch & Faust Tiefbau GmbH verweist auf die bereits bestehende, tariflich verhandelte Umlage der Baubranche und argumentiert, dass die Entscheidung zur Ausbildung von Auftragslage und Fachkräftebedarf abhänge, nicht von finanziellem Druck.
  • Moll Marzipan GmbH sieht vor allem mehr Bürokratie und wünscht sich stattdessen bessere Berufsorientierung und mehr Praktikumsmöglichkeiten.
  • ABB Asea Brown Boveri Ltd rechnet vor, dass ein Ausbildungsplatz in technischen Berufen real rund 100.000 Euro koste – die geplanten Rückflüsse deckten das bei Weitem nicht.

Die Handwerkskammer Berlin verließ das „Bündnis für Ausbildung“ aus Protest. Hauptgeschäftsführer Jürgen Wittke verweist darauf, dass Berliner Handwerksbetriebe zum Jahresende 2025 mit 8.143 Ausbildungsverträgen 524 mehr als Ende 2023 verzeichneten – ein Zuwachs von 6,9 % und damit eine Übererfüllung des eigenen Anteils am Bündnisziel. Präsidentin Carola Zarth betont, die Betriebe würden aus Überzeugung ausbilden, nicht wegen staatlichem Druck, und die Abgabe treffe genau diejenigen Ausbildungsbetriebe, die sich bereits engagieren.

⚠️ Der Gegenposition des Senats zufolge sollen Bagatellgrenze und Härtefallklausel genau diese Art von Überlastung verhindern, und das digitale Verfahren soll den Bürokratieaufwand gering halten. Auch innerhalb der Politik ist die Bewertung geteilt: Während der DGB das Gesetz als „ersten Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt, kritisiert die Linke, dass durch den überarbeiteten Verteilmechanismus vor allem Betriebe leer ausgehen, die schon lange ausbilden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Ausbildungsplatzumlage Berlin

Ab wann gilt die Ausbildungsplatzumlage in Berlin?

Das Gesetz trat am Tag nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (15. April 2026) in Kraft. Die Berliner Ausbildungskasse nimmt zum 1. Januar 2027 ihre Arbeit auf, ab dem 1. Januar 2028 erfolgen die erste Festsetzung der Abgabe und die Auszahlung des Ausbildungskostenausgleichs.

Gibt es die Ausbildungsplatzumlage auch in anderen Bundesländern?

Aktuell ist Bremen das einzige weitere Bundesland mit einer wirkenden Ausbildungsplatzumlage / Ausbildungsplatzabgabe (seit 2025, Abgabesatz 0,27 % der Bruttolohnsumme, Erstattung 2.250 € pro Azubi und Jahr). Berlin führt ab 2027/2028 ein eigenes, leicht abweichendes Modell für Ausbildungsbetriebe ein.

Muss mein Kleinbetrieb mit weniger als 10 Beschäftigten trotzdem etwas tun?

Betriebe unterhalb der Beschäftigtengrenze bzw. der noch festzulegenden Bagatellgrenze sind von der Zahlungspflicht der Ausbildungsplatzumlage ausgenommen. Es empfiehlt sich aber, Beschäftigten- und Ausbildungsdaten schon jetzt zu dokumentieren, da die Meldeprozesse ab 2027 digital über die Berliner Ausbildungskasse laufen.

Wie hoch wird die Ausbildungsplatzumlage konkret ausfallen?

Die genaue Höhe hängt vom noch festzulegenden Ausgleichsbetrag pro Azubi ab. Als Orientierung nennt der Senat Beispielwerte zwischen 0,17 % (bei 5.000 € Ausgleichsbetrag) und 0,35 % (bei 10.000 € Ausgleichsbetrag) der Bruttolohnsumme.

Was passiert, wenn ein Azubi die Ausbildung abbricht?

Der Erstattungsbetrag wird nur anteilig für die tatsächliche Ausbildungsdauer ausgezahlt; bereits gezahlte Überschüsse muss der Ausbildungsbetrieb zurückerstatten.

Gibt es einen finanziellen Bonus für erfolgreiche Ausbildungsabschlüsse?

Ja, bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung ist zusätzlich ein Prüfungsbonus von 25 % eines Jahresausgleichsbetrags vorgesehen.

Was passiert bei drohender Insolvenz eines abgabepflichtigen Ausbildungsbetriebs?

Für diesen Fall greift eine Härtefallregelung, die eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Ausbildungsplatzumlage ermöglichen kann.

Was droht, wenn ein Betrieb seine Bruttolohnsumme nicht meldet?

Die Berliner Ausbildungskasse kann die Bruttolohnsumme schätzen; zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Muss auch der öffentliche Dienst in Berlin die Ausbildungsplatzumlage zahlen?

Ja, einbezogen sind Verwaltungsbehörden des Landes, landesunmittelbare Körperschaften und Bundesbehörden mit Sitz in Berlin.

Was passiert, wenn die Ausbildungsplatzumlage ihr Ziel nicht erreicht?

Das Gesetz sieht eine regelmäßige Evaluierung vor. Werden hingegen drei Jahre in Folge jeweils mindestens 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze erreicht, tritt das Gesetz automatisch außer Kraft.

Zahlen auch Betriebe, die ausschließlich vollschulisch ausbilden, die Umlage?

Nein, Arbeitgebende, die ausschließlich vollschulisch ausgebildete Personen beschäftigen – etwa Kitas –, sind ausgenommen.

Ausbildungsplatzabgabe Berlin: Was bedeutet das jetzt für (Klein-)Betriebe?

Die gute Nachricht für die meisten kleinen Ausbildungsbetriebe: Wer weniger als 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat, zahlt keine Abgabe – das betrifft laut Recherchen rund drei Viertel aller Berliner Unternehmen. Trotzdem lohnt es sich, die eigenen Meldeprozesse schon jetzt organisatorisch vorzubereiten, sobald die Berliner Ausbildungskasse 2027 ihre Arbeit aufnimmt.

Das Handlungsfenster zwischen 2026 und 2028 lässt sich aktiv nutzen: Wer die eigene Ausbildungsquote jetzt erhöht und zusätzliche Ausbildungsplätze schafft, sichert sich ab 2028 finanzielle Vorteile über den Ausbildungskostenausgleich – unabhängig davon, ob der eigene Betrieb überhaupt abgabepflichtig wäre. Und die Unternehmerstimmen aus der IHK-Sammlung zeigen ein Muster, das für viele Ausbildungsbetriebe wahrscheinlich näher an der Realität liegt als die Abgabe selbst: Die größte Herausforderung ist meist nicht das Geld, sondern die Sichtbarkeit im Ausbildungsmarketing und das Finden passender Bewerber:innen für offene Ausbildungsplätze.

Checkliste: Die nächsten Schritte für Ihren Ausbildungsbetrieb

  • Ausbildungsquote im eigenen Betrieb berechnen: Azubis geteilt durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Prüfen, ob eine der vier gesetzlichen Ausnahmen der Ausbildungsplatzumlage greift (Solo-Selbstständigkeit, bestehende Branchenumlage, Bagatellgrenze, ausschließlich vollschulische Ausbildung)
  • Ab 2027 Meldeprozesse für die Berliner Ausbildungskasse vorbereiten – idealerweise über die eigene Lohnabrechnungssoftware
  • Bei einer Ausbildungsquote unter 4,6 %: Möglichkeiten prüfen, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen
  • Kleinbetriebe unter 10 Beschäftigten: den Vorteil nutzen. Keine Abgabe, aber Zugang zum Ausbildungskostenausgleich bei zusätzlichen Ausbildungsplätzen
  • Unabhängig von der Ausbildungsplatzumlage: gezielt in Sichtbarkeit und Recruiting für offene Ausbildungsplätze investieren

➡️ Download:
Schnell-Check Ausbildungsplatzumlage Berlin

Fazit: Ausbildungsplatzumlage Berlin – für die meisten Kleinbetriebe kein Grund zur Sorge

Die Ausbildungsplatzumlage / Ausbildungsplatzabgabe klingt für viele Ausbildungsbetriebe zunächst nach einer neuen Belastung – ist es für die überwiegende Mehrheit aber nicht. Wer weniger als 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat, zahlt keine Abgabe. Das betrifft rund drei Viertel aller Berliner Ausbildungsbetriebe. Betroffen sind ab 2028 ausschließlich Betriebe mit mindestens 10 Beschäftigten und einer Ausbildungsquote unter 4,6 %.

Bis dahin bleibt Zeit zu handeln: Wer schon jetzt die eigene Ausbildungsquote erhöht oder zusätzliche Ausbildungsplätze schafft, sichert sich ab 2028 einen Ausbildungskostenausgleich, unabhängig davon, ob der eigene Betrieb überhaupt abgabepflichtig wäre. Und genau hier zeigt sich das eigentliche Muster hinter der ganzen Debatte: Die größte Hürde für Ausbildungsbetriebe ist selten das Geld. Es ist die Sichtbarkeit im Ausbildungsmarketing und das Finden passender Bewerber:innen.

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Nico Simbeck

Allein durch die Ausbildungsplanung sparen wir mindestens 50% der bisherigen Zeit ein. Die Azubis und Ausbilder haben einen klaren Überblick und wir müssen kaum noch nachsteuern. So viel Struktur und Transparenz hatten wir vorher nie.“

Nico Simbeck – Ausbildungsleiter @ Kögel GmbH

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