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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Talent2Go GmbH
Hans-Stempel-Str. 14
76829 Landau
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen der Talent2Go GmbH, Hans-Stempel-Str. 14, 76829 Landau (auch als „wir” oder „Talent2Go” bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu. Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Präambel
Sofern Sie einen Lizenzvertrag mit uns über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen haben oder Ihre Bestellung über unseren Bestellprozess samt anschließender Bestellbestätigung vorgenommen haben (insgesamt nachfolgend auch „Vertrag“ genannt), erwerben Sie vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen im Lizenzvertrag, in Ihrer Bestellung oder der Bestell-/Auftragsbestätigung folgende Leistungen & Rechte. Sollten wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Ihnen personenbezogene Daten für Sie im Auftrag verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV“), der unmittelbar mit Wirksamwerden des Vertrages Geltung erlangt. Der jeweils geltende AVV ist auf unserer Website unter https://talent2go.de/avv hinterlegt.
Talent2Go bietet Lösungen zur intuitiven, anschaulichen und abwechslungsreichen Prüfungsvorbereitung von Auszubildenden („Prüfung2Go“), zur entsprechenden Unterstützung und Auswertung individueller Lernziele durch Ausbilder („Talent2Go“), zur Ausstellung von Unternehmensprofilen für die Mitarbeitersuche sowie zur Verwaltung des Bewerbermanagements („Azubi2Go“) sowie ggf. individuelle Dienstleistungen (nachfolgend in der Gesamtheit auch „Leistungen“ genannt). Die Leistungen aus diesem Vertrag können die unten genannten Bestandteile enthalten. Eine Übersicht über unsere Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website https://talent2go.de/leistungsbeschreibung abrufbar oder aus dem Vertrag ersichtlich ist.
Die konkreten Leistungsbestandteile, die wir im Vertragsverhältnis zu Ihnen erbringen, ergeben sich aus dem Lizenzvertrag, Ihrer Bestellung bzw. aus der Bestell-/Auftragsbestätigung.
Software- / SaaS Leistungen
(1) Bei der Software handelt es sich um eine SaaS (Software as a Service) Lösung (nachfolgend auch „Software“, „Softwareleistungen“ oder „SaaS Leistungen“).
(2) Die wesentlichen Funktionen der SaaS Leistungen (die auch optional in Anspruch genommen werden können, wobei Talent2Go jeweils nur auf Prüfung2Go aufbauend buchbar ist) beinhalten
Eine Übersicht über unser gesamtes Leistungsportfolio ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website https://talent2go.de/leistungsbeschreibung abrufbar ist. Sofern erforderlich, wird dem Kunden die Schnittstelle zur Software ebenfalls bereitgestellt.
(3) Durch die flexible Softwarearchitektur und einem flexiblen Lizenzmodell kann die Software individuell an die Bedürfnisse jedes Kunden und dessen jeweilige IT-Infrastruktur angepasst werden.
(4) Unsere Softwareleistungen stellen wir Ihnen im Rahmen eines „Subscriptionmodells“, juristisch gesehen also als Mietsache für die Dauer unserer Vertragsbeziehung zur Verfügung.
(5) Die konkreten Leistungsbestandteile, die wir im Vertragsverhältnis zu Ihnen erbringen, ergeben sich aus dem Lizenzvertrag, Ihrer Bestellung bzw. aus der Bestell-/Auftragsbestätigung.
Dienstleistungen
Neben den SaaS Leistungen bieten wir Dienstleistungen (u.a. auch Projektleistungen), wie unter anderem Seminare/Workshops, Customizing, Content-Erstellung, Implementierung oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz unserer Software an. Wenn Sie bspw. eine individuelle Betreuung beim Einsatz unserer Software wünschen, ist dies über eine individuelle Vereinbarung über Leistungsinhalte und Vergütung möglich. Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird unser Aufwand anhand der dafür angefallenen Personentage oder nach Stunden abgerechnet.
Web- & Serverhosting
(1) Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Diese IT-Umgebung beinhaltet die notwendigen Serverleistungen, Datenleitungen als Verbindung zwischen den Standorten der Server und den Arbeitsplätzen von Auftragnehmer und Auftraggeber sowie die zum Betrieb der Software notwendigen Dienstleistungen. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server liegen lokal bei uns bzw. in angemieteten Rechenzentren. Sie können auch aus Virtuellen Privaten Servern bestehen oder bei professionellen Hosting Providern angemietet werden.
(2) Im Rahmen unserer Web- & Server-Hosting Leistungen überlassen wir Ihnen einen Speicherplatz auf unserem Server zur Speicherung Ihrer Daten. Sofern der Speicherplatz nicht mehr ausreichen sollte, können Sie entsprechende Kontingente vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit nachbestellen.
(3) Wir tragen weiterhin dafür Sorge, dass Ihre gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Sie bleiben Alleinberechtigter an den Daten und können jederzeit die Herausgabe verlangen. Sie sind dabei nicht berechtigt, Ihren Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen. Mit Beendigung unseres Vertrages bzw. mit Beendigung unserer Web- & Server-Hosting Leistungen werden wir Ihnen sämtliche Daten, die auf dem Ihnen zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, nach Ihrer Wahl durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz, herausgeben. Sie haben jedoch keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
Support- & Monitoring Leistungen
(1) Weiterhin bieten wir in Bezug auf unsere SaaS Leistungen ergänzende Support- & Monitoring Leistungen an. Diese Support- & Monitoring Leistungen bestehen insbesondere aus
(2) Darüber hinaus gewährleisten wir für Sie eine Erreichbarkeit in Supportfällen. Ein Supportfall kann vorliegen, wenn unsere Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt (Fehler) oder Sie Fragen in Zusammenhang mit der Nutzung unserer Software haben.
(3) Sie erreichen uns wie folgt:
(1) Unsere Leistungen erwerben Sie grds. zu den Konditionen des gewählten Preismodells (unter https://azubi2go.de/recruiting/ für die standalone Jobbörse bzw. https://talent2go.de/preise für die Gesamtlösung bzw. nach den Konditionen des für Sie individuell erstellten Angebots.
(2) Unsere Dienstleistungen rechnen wir grds. nach Aufwand ab.
(3) Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung.
(4) Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist von Ihnen grds. jeweils im Voraus für den entsprechenden Vertragsmonat zu zahlen. Wir sind zudem berechtigt, Ihnen die jeweilige Vergütung für bis zu 12 Monate im Voraus in Rechnung zu stellen.
(5) Unsere Rechnungen werden mit Zugang bei Ihnen fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von vierzehn Kalendertagen auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu zahlen.
(6) Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Haben die Parteien keine Festlegung getroffen erfolgt dies nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden steuerlichen Höchstsätzen.
(7) Wir haben das Recht, unsere Preise pro Kalenderjahr um bis zu 3 Prozent zu erhöhen. Preiserhöhungen werden Ihnen selbstverständlich rechtzeitig vorab mitgeteilt. Sollten Sie mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden sein, werden wir versuchen, in gemeinsamen Abstimmungen eine Lösung zu finden. Sollte hierbei keine Lösung gefunden werden, steht jeder Partei ab Scheitern der Verhandlungen das Recht zur Kündigung dieses Vertrags mit einer Frist von 1 Monat zu.
(1) Der Vertrag über die Software wird für die im Angebot, im Vertrag bzw. im Bestellprozess gewählte Dauer, im Übrigen und mangels konkreter Angaben auf die Standardlaufzeit von 24 Monaten ab Vertragsschluss geschlossen („Grundlaufzeit“).
(2) Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 3 Monate zum Ende der Laufzeit. Die Kündigung kann in Textform erfolgen. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit.
(3) Ein Upgrade des gewählten Preismodells ist jederzeit mit Wirkung zum jeweiligen Folgemonat möglich. Eine Erstattung der für den laufenden Monat entrichteten/zu entrichtenden Kosten erfolgt nicht. Die Reduzierung der Nutzerzahl oder das Downgrading eines Preismodells sind jederzeit mit Wirkung zum jeweiligen Ende der 12 Monatsperiode zulässig.
(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zu unseren Leistungen für Sie und Ihre Nutzer gesperrt. Sie können die mit unseren Leistungen verarbeiteten Inhalte bis einen Monat nach Wirksamwerden der Kündigung exportieren. Hiernach werden wir Ihren Zugang vollständig löschen. Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Kündigung können von uns auf Nachfrage und ggf. gegen gesonderte Vergütung erbracht werden.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Sollten Sie Ihren Zugang zu unserer Software und sonstigen Leistungen über unseren Online Bestellprozess buchen, gelten zusätzlich zu übrigen vertraglichen Bedingungen die folgenden Regelungen.
(2) Der Lizenzvertrag über die Inanspruchnahme unserer Leistungen kommt durch die folgenden Schritte zustande:
(1) Für die Inanspruchnahme unsere Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches, Hotfixes sind Bestandteil unserer Leistung. Ein weitergehender Support wird bei entsprechender Vereinbarung angeboten. Über die Instandhaltungsmaßnahmen hinaus findet das gesetzliche Mietmängel-Gewährleistungsrecht Anwendung.
(2) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Größere Wartungsarbeiten, die zu einer Funktionsstörung der Software führen könnten, werden wir grds. außerhalb üblicher Geschäftszeiten erbringen.
(3) Die Verfügbarkeit der Software nach diesem Vertrag beträgt 97,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten. Die Verfügbarkeit wird nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
(4) Sie dürfen unsere Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen.
(5) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte und Subunternehmen erbringen zu lassen.
(6) Wir behalten uns vor, unsere Leistungen sowie die hierauf bezogenen Dokumente und Anlagen unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zu ändern, anzupassen und im Funktionsumfang zu erhöhen oder reduzieren, sofern wir hierdurch nicht unsere vertraglich übernommenen Hauptleistungspflichten Ihnen gegenüber verletzen. Über wesentliche und die Vertragsbeziehung mit Ihnen ändernde Modifikationen & Einstellungen werden wir Sie rechtzeitig vorab informieren. Sie haben das Recht, Änderungen zu widersprechen. Widersprechen Sie, werden wir gemeinsam versuchen, Alternativen zu finden. Werden diese nicht gefunden, haben beide Parteien das Recht, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(7) Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer von unserer Pflicht zur Erbringung der Leistungen befreit, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretendes Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Blockade, Embargo, Pandemie und Arbeitskampfmaßnahmen.
(8) Sie haben selbstständig angemessene Maßnahmen gegen den Verlust Ihrer Inhalte zu treffen.
(9) Für das Handeln Ihrer Nutzer sind Sie verantwortlich und stehen hierfür wie für Ihr eigenes Handeln ein.
(10) Über Links oder Funktionalitäten in unserer Software können Sie zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar.
(11) Bei der Nutzung unserer Software ist es Ihnen untersagt:
Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind insbesondere von Ihnen als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen:
(1) Wir haften, vorbehaltlich gesonderter Regelungen im Vertrag oder in diesen AGB, insbesondere in den §§ 6 und 7, für von uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und die von uns eingeschalteten Subunternehmer verursachten, unmittelbaren Sach- und Vermögensschäden bis zu 100.000 EUR je Schadensereignis, maximal und unabhängig von der Anzahl der Schadensereignisse bis zu 200.000 EUR je Jahr der Vertragslaufzeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf.
(3) Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von uns zu erbringenden Leistung.
(4) Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Sie haben für das Handeln Ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer unserer Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen.
(1) Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen. Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung Ihrer unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB. Ihre Mängelanzeige hat schriftlich (Ausschluss der elektronischen Form) zu erfolgen.
Sachmängel
(1) Bei Sachmängeln steht Ihnen nach unserer Wahl zunächst das Recht auf kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (nachfolgend „Nacherfüllung“) zu. Kann der Mangel nach zweimaliger Nacherfüllung nicht behoben werden, ist vor einer etwaigen Kündigung bzw. einem Rücktritt zu prüfen, ob Ihren Interessen durch eine Alternativlösung entsprochen werden kann.
(2) Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
Rechtsmängel
(3) Unsere Leistungen werden Ihnen frei von Rechten Dritter verschafft. Bitte informieren Sie uns unverzüglich in Textform, wenn Sie Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangen.
(4) Auf unser Verlangen haben Sie uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir Sie von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.
(5) Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
Allgemein
(6) Mängelansprüche entfallen, wenn Sie ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen haben oder wenn die Leistungen von Ihnen zu einem nicht von diesem Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und diese Handlung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich ist.
(7) Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.
Softwarenutzung & Allgemeines
(1) Sie erhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen.
(2) Ihre in Ihrem Mehrheitsbesitz befindlichen Konzernunternehmen sind zur Nutzung der Software gleichermaßen berechtigt. Eine selbständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung Ihrer Nutzungsrechte ist hiermit nicht verbunden. Dieses Nutzungsrecht endet, wenn für das Konzernunternehmen die Voraussetzungen eines verbundenen Unternehmens (z.B. i.S.d. §§ 15 ff. AktG) nicht mehr vorliegen.
(3) Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software sind Sie nicht berechtigt. Ihre Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
(4) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).
(5) Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt.
Open Source Software
(6) An in unseren Leistungen enthaltener Open Source Software räumen wir Ihnen solche Rechte ein, die nach den für uns geltenden Lizenzbedingungen auf Sie übertragen werden können. Ihnen ist die Nutzung unserer Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gestattet. Für hierüber hinausgehende Nutzungen übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.
(1) Wir sind berechtigt, den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Konzernunternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir Sie in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren.
(2) Eine Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf Ihrer vorherigen Zustimmung. Im Falle Ihres Widerspruchs wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch uns.
(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.
(2) Die empfangende Partei, sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.
(3) Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.
(1) Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform.
(2) Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(3) Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz.
(4) Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unsere Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die Ihnen zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn Sie einer Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widersprechen und wir Sie vorab auf Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widersprechen Sie der Änderung, gilt der Vertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten, werden nur wirksam, wenn Sie ihnen ausdrücklich zustimmen. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen von uns für Sie bereitgestellten einfachem & transparentem Wege erteilt werden. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt. Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des Vertrags, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um Sie vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
(5) Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am Nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.
Stand: Januar 2024
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