Sie haben den perfekten Azubi gefunden, die Ausbildungserlaubnis liegt vor, doch jetzt fehlt nur noch der Ausbildungsvertrag. Dieser kleine Stapel Papier ist aber weit mehr als Bürokratie:
Er ist das Fundament einer erfolgreichen Ausbildung und schützt sowohl Sie als auch Ihren zukünftigen Azubi.
Doch wir wissen es selbst, der erste Ausbildungsvertrag kann überwältigend wirken.
Was muss rein?
Was darf nicht fehlen?
Wie läuft die Eintragung bei der Kammer ab?
Und was bedeutet eigentlich diese neue digitale Variante seit Oktober 2024?
Keine Sorge – in diesem Leitfaden führen wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Von den Pflichtinhalten bis zur finalen Eintragung bekommen Sie alle Infos, die Sie als Ausbildungsverantwortlicher brauchen.
Was ist ein Ausbildungsvertrag und warum ist er so wichtig?
Der Ausbildungsvertrag (auch Lehrvertrag oder Berufsausbildungsvertrag genannt) ist das rechtliche Herzstück jeder dualen Ausbildung. Er schafft Klarheit, Sicherheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
Ausbildungsvertrag: Definition und rechtliche Grundlagen
Ein Ausbildungsvertrag ist die schriftliche Vereinbarung zwischen Ihrem Ausbildungsbetrieb und dem/der Auszubildenden. Er definiert alle wichtigen Rahmenbedingungen der Berufsausbildung und stellt sicher, dass beide Seiten wissen, was sie erwartet.
Die rechtliche Basis bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG), konkret § 11, der die zwingenden Inhalte festlegt. Ein wichtiger Punkt: Der Ausbildungsvertrag muss zwingend in schriftlicher Form erstellt werden, eine rein mündliche Vereinbarung oder eine E-Mail reichen nicht aus.
Warum der Ausbildungsvertrag für alle Beteiligten wichtig ist:
👇 Für Sie als Ausbildungsbetrieb: ➔ Rechtssicherheit bei Streitigkeiten ➔ Klare Handhabe bei Problemen ➔ Nachweis gegenüber der Kammer ➔ Grundlage für Förderungen & Zuschüsse | 👇 Für die Auszubildenden: ➔ Schutz vor Willkür und Ausbeutung ➔ Garantierte Vergütung & Urlaubsansprüche ➔ Klare Perspektive für die Ausbildungsdauer ➔ Rechtliche Grundlage für Beschwerden | 👇Für die Kammer: ➔ Überwachung der Ausbildungsqualität ➔ Grundlage für Beratung & Mediation ➔ Statistische Erfassung der Ausbildungsverhältnisse |
💡 Wichtig: Sehen Sie den Ausbildungsvertrag nicht als lästigen Papierkram, sondern als Investition in eine erfolgreiche Ausbildungspartnerschaft. Ein gut strukturierter Vertrag verhindert viele Missverständnisse im Vorfeld und ist der erste Startschuss mit Ihren Auszubildenden.
Pflichtinhalte des Ausbildungsvertrags: Das muss unbedingt drin stehen!
Pflichtinhalte des Ausbildungsvertrags, das muss unbedingt drin stehen!
Das Berufsbildungsgesetz ist hier sehr konkret: § 11 BBiG listet exakt auf, welche Angaben in jeden gültigen Ausbildungsvertrag gehören. Fehlt auch nur ein Punkt, kann die Kammer die Eintragung verweigern.
Die 12 Pflichtangaben im Überblick:
- Namen und Anschriften aller Vertragspartner
- Vollständige Firmierung des Ausbildungsbetriebs
- Name und Adresse des Auszubildenden
- Bei Minderjährigen: Namen und Anschriften der gesetzlichen Vertreter
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
- Exakte Berufsbezeichnung laut Ausbildungsordnung
- Verweis auf die entsprechende Ausbildungsordnung
- Kurze Beschreibung der Ausbildungsziele
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Konkretes Startdatum (meist 1. August oder 1. September)
- Voraussichtliches Ausbildungsende
- Regelausbildungsdauer des Berufs
- Ausbildungsstätte und externe Ausbildungsmaßnahmen
- Hauptausbildungsort (Betriebsadresse)
- Geplante überbetriebliche Lehrgänge
- Kooperationen mit anderen Betrieben
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Wochenstunden (meist 37,5 oder 40 Stunden)
- Arbeitszeiten (z.B. 8:00-16:30 Uhr)
- Besonderheiten bei Schichtbetrieb
- Dauer der Probezeit
- Mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate
- Empfehlung: 2-3 Monate für gegenseitiges Kennenlernen
- Höhe und Zusammensetzung der Vergütung
- Monatliche Bruttovergütung für jedes Ausbildungsjahr
- Verweis auf Tarifverträge (falls vorhanden)
- Zahlungsmodalitäten
- Vergütung oder Ausgleich von Überstunden
- Regelung für Mehrarbeit
- Freitzeitausgleich oder finanzielle Kompensation
- Urlaubsanspruch
- Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
- Besonderheiten für Minderjährige (Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Kündigungsvoraussetzungen
- Kündigungsmöglichkeiten während der Probezeit
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung nach der Probezeit
- Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- Geltende Tarifverträge
- Relevante Betriebsvereinbarungen
- Verweis auf das Arbeitsrecht
- Form des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
- Schriftlich oder elektronisch
- Turnus der Vorlage (wöchentlich, monatlich)
- Kontrolle durch den Ausbilder
Der betriebliche Ausbildungsplan als zentrale Anlage
Zusätzlich zu diesen Pflichtangaben gehört der betriebliche Ausbildungsplan zum Vertrag. Dieser konkretisiert:
- Welche Ausbildungsinhalte wann vermittelt werden
- In welchen Abteilungen der Azubi eingesetzt wird
- Wie die Verzahnung mit der Berufsschule erfolgt
Den Rahmen dafür gibt die jeweilige Ausbildungsordnung vor, hier finden Sie alle Details zur Struktur und den Inhalten der verschiedenen Ausbildungsberufe.
Der Weg zum gültigen Ausbildungsvertrag: Vertragsabschluss und Eintragung
Von der Erstellung bis zur Eintragung bei der Kammer, hier ist Ihr Fahrplan für einen rechtssicheren Ausbildungsvertrag:

Schritt 1: Vertragsvorlage besorgen
Ihre zuständige Kammer (IHK oder HWK) stellt Ihnen bewährte Vertragsvorlagen zur Verfügung:
- Online zum Download
- Als Papierversion bei der Kammer
- Oft auch branchenspezifische Varianten
Diese Vorlagen enthalten bereits alle Pflichtangaben und sind rechtlich geprüft nutzen Sie sie unbedingt!
Schritt 2: Vertrag sorgfältig ausfüllen
Wichtige Punkte beim Ausfüllen:
- Alle Felder vollständig und leserlich ausfüllen
- Bei Unsicherheiten lieber nachfragen als raten
- Änderungen nur mit Paraphe aller Beteiligten
- Durchstreichungen vermeiden (lieber neuen Vertrag erstellen)
Häufige Fehlerquellen:
- Falsche oder unvollständige Berufsbezeichnung
- Vergessene Unterschriften bei Minderjährigen
- Unrealistische Probezeiten (über 4 Monate)
- Vergütung unter dem gesetzlichen Mindestlohn
Schritt 3: Unterzeichnung durch alle Parteien
Wer muss unterschreiben?
- Der Ausbildende (Betriebsinhaber oder bevollmächtigter Vertreter)
- Der/die Auszubildende
- Bei Minderjährigen: Beide gesetzlichen Vertreter (meist beide Elternteile)
💡 Tipp: Vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin für die Vertragsunterzeichnung. Das schafft eine feierliche Atmosphäre und zeigt, dass Sie die Ausbildung ernst nehmen.
Schritt 4: Eintragung bei der zuständigen Kammer
Innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss müssen Sie den Ausbildungsvertrag bei Ihrer Kammer einreichen:
Erforderliche Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Ausbildungsvertrag (3-fach!)
- Betrieblicher Ausbildungsplan
- Nachweis der Ausbildereignung
- Bei erstmaliger Ausbildung: Nachweis der Ausbildungsberechtigung
Die Kammer prüft:
- Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit des Vertrags
- Eignung des Ausbildungsbetriebs
- Qualifikation des Ausbilders
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung, damit ist das Ausbildungsverhältnis offiziell!
Schritt 5: Weitere Anmeldungen
Mit dem eingetragenen Ausbildungsvertrag können Sie nun:
- Den Azubi bei der Berufsschule anmelden
- Die Krankenversicherung abschließen
- Gegebenenfalls Berufsgenossenschaft informieren
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) organisieren
💡 Wichtiger Hinweis: Beginnen Sie mit diesen Schritten frühzeitig! Gerade die Anmeldung bei der Berufsschule sollte rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn erfolgen.
Besondere Vertragsbestandteile: Ausbildungsvergütung, Probezeit & Urlaub
Einige Aspekte des Ausbildungsvertrags verdienen besondere Aufmerksamkeit, da sie häufig zu Fragen oder Problemen führen:
Ausbildungsvergütung – mehr als nur Taschengeld
Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein und mit jedem Ausbildungsjahr steigen. Seit 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung:
Gesetzliche Mindestvergütung 2024:
- Ausbildungsjahr: 649 € brutto
- Ausbildungsjahr: 766 € brutto
- Ausbildungsjahr: 876 € brutto
- Ausbildungsjahr: 909 € brutto
Wichtige Regeln:
- Anteilige Zahlung bei verspätetem Ausbildungsbeginn
- Tarifverträge gehen vor (meist höhere Vergütung)
- Zahlung bis spätestens letzter Arbeitstag des Monats
- Weiterzahlung bei Krankheit und Urlaub
💡 Tipp: Endlich selbst ausbilden statt Fachkräfte jagen!
Von den Voraussetzungen bis zum ersten Azubi – in unserem Blog-Artikel finden Sie alles was Sie wissen müssen: Der ultimative Leitfaden: Ausbildungsbetrieb werden 2025
Probezeit in der Ausbildung – die kritische Kennenlernphase
Die Probezeit ist für beide Seiten da: Sie können prüfen, ob der Azubi zu Ihnen passt, und umgekehrt kann der Azubi schauen, ob die Ausbildung seinen Vorstellungen entspricht.
Rechtliche Eckdaten:
- Mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate
- Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich
- Bei Verlängerung der Ausbildung verlängert sich nicht automatisch die Probezeit
- Unterbrechungen (z.B. durch Krankheit) verlängern die Probezeit entsprechend
Spezial Tipp: Nutzen Sie die Probezeit aktiv! Führen Sie regelmäßige Gespräche und geben Sie konstruktives Feedback. So können Sie Probleme frühzeitig erkennen und gegensteuern.
Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch von Auszubildenden
Arbeitszeiten für Auszubildende:
- Minderjährige: maximal 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich
- Volljährige: Orientierung am Arbeitszeitgesetz (meist 40 Stunden/Woche)
- Berufsschulzeit gilt als Arbeitszeit
- Bei Berufsschultagen über 5 Unterrichtsstunden: Freistellung für den Rest des Tages
Urlaubsanspruch:
- Minderjährige: mindestens 30 Werktage (bei 5-Tage-Woche)
- Volljährige: mindestens 24 Werktage (bei 5-Tage-Woche)
- Tarifverträge regeln oft großzügigere Urlaubsansprüche
- Urlaub sollte bevorzugt in den Berufsschulferien genommen werden
Kündigungsregelungen im Ausbildungsvertrag – wenn es nicht passt
Nach der Probezeit gelten besondere Kündigungsschutzregeln:
Für den Ausbildungsbetrieb:
- Ordentliche Kündigung nur bei wichtigem Grund möglich
- Häufige Gründe: schwere Pflichtverletzungen, Straftaten, mangelnde Eignung
- Abmahnung meist erforderlich (außer bei schweren Verstößen)
Für den Auszubildenden:
- Kündigung jederzeit mit 4 Wochen Frist möglich (bei Berufswechsel oder Aufgabe der Ausbildung)
- Kündigung bei wichtigem Grund fristlos möglich
Sonderformen der Ausbildung: Teilzeit & Verkürzung der Ausbildungszeit

Nicht jede Ausbildung läuft nach dem Standardmuster ab. Hier die wichtigsten Sonderformen und ihre Auswirkungen auf den Ausbildungsvertrag:
Teilzeitausbildung – flexibel zum Abschluss
Seit 2020 ist Teilzeitausbildung deutlich einfacher geworden. Sie ermöglicht es Menschen mit besonderen Lebenssituationen, eine vollwertige Berufsausbildung zu absolvieren.
Voraussetzungen:
- Berechtigtes Interesse des Auszubildenden (z.B. eigene Kinder, Pflege von Angehörigen)
- Einverständnis des Ausbildungsbetriebs
- Mindestens 20 Stunden pro Woche (inklusive Berufsschule)
Auswirkungen auf den Vertrag:
- Reduzierte wöchentliche Arbeitszeit muss angegeben werden
- Ausbildungsdauer kann sich verlängern (bei unter 25 Wochenstunden)
- Vergütung wird entsprechend angepasst
Verkürzung der Ausbildungszeit
Besonders leistungsstarke Azubis können ihre Ausbildung verkürzen:
Mögliche Gründe:
- Abitur oder Fachhochschulreife (Verkürzung um bis zu 12 Monate)
- Berufserfahrung oder vorherige Ausbildung
- Überdurchschnittliche Leistungen in Betrieb und Berufsschule
Vertragsanpassung:
- Antrag bei der Kammer erforderlich
- Einverständnis aller Parteien nötig
- Neue Ausbildungsdauer wird im Vertrag vermerkt
Verlängerung der Ausbildungszeit
In besonderen Fällen kann die Ausbildung auch verlängert werden:
Gründe:
- Nicht bestandene Abschlussprüfung (automatische Verlängerung bis zur Wiederholung)
- Längere Krankheit oder Schwangerschaft
- Lernbeeinträchtigungen oder Behinderungen
⚠️ Wichtig: Eine Verkürzung oder Verlängerung muss rechtzeitig beantragt und von der Kammer genehmigt werden.
Digitales Vertragsmanagement für Ausbildungsverantwortliche
Als Ausbildungsverantwortliche(r) und Personalverantwortliche(r) haben Sie meist nicht nur einen Ausbildungsvertrag zu verwalten. Mit wachsender Azubi-Zahl wird ein strukturiertes Vertragsmanagement immer wichtiger.
Vorteile digitaler Systeme wie z.B. Talent2Go::
- Zentrale Speicherung aller Vertragsunterlagen (Dokumentenmanagement)
- Automatische Erinnerungen für wichtige Termine
- Schneller Zugriff auf alle Vertragsdaten
- Einfache Anpassungen und Nachträge
- Rechtssichere Archivierung
- Digitale Auzbi-Akte, digitale Berichtshefte und automatische Ausbildungsplanung
Checkliste für rechtssichere Vertragsführung
✅ Vor Vertragsabschluss:
➝ Ausbildungserlaubnis der Kammer liegt vor
➝ Qualifizierter Ausbilder ist benannt
➝ Ausbildungsplan ist erstellt
➝ Vergütung entspricht gesetzlichen/tariflichen Vorgaben
✅ Bei Vertragsabschluss:
➝ Alle Pflichtangaben sind vollständig
➝ Unterschriften aller Beteiligten liegen vor
➝ Vertrag ist in 3-facher Ausfertigung erstellt
➝ Termin für Kammer-Eintragung ist geplant
✅ Nach Vertragsabschluss:
➝ Eintragung bei der Kammer innerhalb 4 Wochen
➝ Anmeldung bei Berufsschule und Krankenkasse
➝ Digitale Kopie sicher archiviert
➝ Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingerichtet
✅ Während der Ausbildung:
➝ Regelmäßige Überprüfung der Vertragseinhaltung
➝ Dokumentation von Änderungen oder Besonderheiten
➝ Vorbereitung von Vertragsänderungen (z.B. bei Verkürzung)
➝ Rechtzeitige Planung des Ausbildungsendes
Der neue digitale Ausbildungsvertrag seit Oktober 2024
Seit Oktober 2024 gibt es eine wichtige Neuerung: Der digitale Ausbildungsvertrag ist nun offiziell möglich. Das bringt sowohl Chancen als auch neue Anforderungen mit sich. Was ändert sich konkret?
Digitale Übermittlung:
- Ausbildungsverträge können elektronisch an die Kammer übermittelt werden
- Schnellere Bearbeitung und Eintragung
- Reduzierter Papieraufwand
Elektronische Unterschrift:
- Qualifizierte elektronische Signatur ist möglich
- Bestimmte Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt werden
- Nicht alle E-Signatur-Verfahren sind zulässig
Wichtige Einschränkungen:
- Der Vertrag muss trotzdem alle bisherigen Inhalte enthalten
- Bei Minderjährigen gelten besondere Regelungen
- Nicht alle Kammern bieten bereits die digitale Bearbeitung an
Vorteile des digitalen Ausbildungsvertrags
Für Ausbildungsbetriebe:
- Schnellere Abwicklung des gesamten Prozesses
- Geringerer Verwaltungsaufwand
- Automatische Plausibilitätsprüfungen
- Integrierte Erinnerungsfunktionen
Für Auszubildende:
- Einfachere Vertragsänderungen
- Direkter digitaler Zugang zu allen Vertragsdaten
- Schnellere Bearbeitung von Anträgen
💡 Praxistipp für den Übergang: Informieren Sie sich bei Ihrer Kammer, ob und wie sie den digitalen Ausbildungsvertrag bereits unterstützt. Viele Kammern führen das System schrittweise ein und bieten Schulungen für Ausbildungsbetriebe an.
Vorlagen und Muster für Ausbildungsverträge
Vorlagen und Muster für Ausbildungsverträge sind das Fundament für einen rechtssicheren und vollständigen Start ins Ausbildungsverhältnis – und sie ersparen Ausbildungsverantwortlichen viel Zeit und Unsicherheit. Offizielle Vertragsmuster bieten alle Pflichtangaben, sind stets auf dem aktuellen Rechtsstand und berücksichtigen branchenspezifische Besonderheiten.
IHK-Vorlagen:
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) stellen für alle IHK-Ausbildungsberufe standardisierte Vertragsvorlagen bereit, die online ausgefüllt und als PDF heruntergeladen (PDF-Beispiel der IHK München) werden können. Viele IHKs bieten zudem branchenspezifische Anpassungen und digitale Formulare mit integrierter Plausibilitätsprüfung, um Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden. Die offiziellen Vorlagen und Ausfüllhilfen finden Sie auf der Website Ihrer örtlichen IHK, zum Beispiel bei der IHK München oder IHK Darmstadt. Zusammengefasst:
- Standardvorlagen für alle IHK-Berufe
- Branchenspezifische Anpassungen
- Online-Formulare mit integrierter Plausibilitätsprüfung
HWK-Vorlagen:
Für handwerkliche Ausbildungsberufe bieten die Handwerkskammern (HWK) eigene Vertragsmuster, die handwerksspezifische Anforderungen und Besonderheiten des Handwerksrechts berücksichtigen. Die HWK Berlin ermöglicht etwa das komfortable Ausfüllen des Ausbildungsvertrags direkt online via Online-Formular. Nach dem Ausfüllen werden die Unterlagen an die zuständige Innung oder direkt an die HWK weitergeleitet. Zusammengefasst:
- Handwerksspezifische Vertragsgestaltung
- Berücksichtigung handwerksrechtlicher Besonderheiten
Vorlagen und Muster für Ausbildungsverträge weiterer Kammern:
- Landwirtschaftskammern: Für Agrarberufe gibt es angepasste Musterverträge, die online ausgefüllt und heruntergeladen werden können, wie z.B. bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Rechtsanwaltskammern: Kanzleien nutzen für Rechtsanwaltsfachangestellte digitale Vertragsformulare mit Plausibilitätsprüfung, etwa bei der RAK Karlsruhe
- Ärztekammern: Für medizinische Fachangestellte bieten Ärztekammern wie die Ärztekammer Berlin Online-Verträge inklusive aller relevanten Zusatzformulare (z.B. für Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit)
💡 Worauf Sie bei Vorlagen achten sollten:
- 1. Aktualität prüfen:
➝ Sind alle gesetzlichen Änderungen berücksichtigt?
➝ Entspricht die Mindestvergütung dem aktuellen Stand?
➝ Sind neue Ausbildungsordnungen eingearbeitet? - 2. Vollständigkeit sicherstellen:
➝ Enthält die Vorlage alle 12 Pflichtangaben?
➝ Ist Platz für betriebsspezifische Ergänzungen?
➝ Sind alle nötigen Unterschriftenfelder vorhanden? - 3. Anpassungsmöglichkeiten nutzen:
➝ Berücksichtigt die Vorlage Ihre Branchenbesonderheiten?
➝ Können Sie firmenspezifische Klauseln ergänzen?
➝ Ist die Vorlage für digitale Bearbeitung geeignet?
💡 Wichtiger Hinweis: Verwenden Sie ausschließlich aktuelle und offizielle Vorlagen Ihrer Kammer oder rechtlich geprüfte Muster. Selbst erstellte Verträge bergen das Risiko, wichtige Punkte zu übersehen oder rechtlich unwirksame Klauseln zu enthalten.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Ausbildungsvertrag

Mike Joszko, Gründer von Talent2Go, ist Ausbildungsexperte und begleitet seit über 12 Jahren Unternehmen auf ihrem Weg zum erfolgreichen Ausbildungsbetrieb.
Können wir den Ausbildungsvertrag nachträglich ändern?
Mike: Ja, aber mit Einschränkungen. Kleinere Änderungen (wie Anpassung der Vergütung oder Urlaubstage) sind als Nachtrag möglich. Wesentliche Änderungen (wie Ausbildungsberuf oder -dauer) erfordern meist einen neuen Vertrag und die erneute Eintragung bei der Kammer. Wichtig: Alle Änderungen müssen schriftlich erfolgen und von allen Parteien unterschrieben werden.
Was passiert, wenn wir die 4-Wochen-Frist für die Eintragung verpassen?
Mike: Die Eintragung ist trotzdem möglich, aber die Kammer kann ein Bußgeld verhängen. In der Praxis sind die Kammern meist kulant, wenn die Verspätung kurz ist und ein triftiger Grund vorliegt. Wichtig: Das Ausbildungsverhältnis ist auch ohne Eintragung gültig, die Eintragung ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Dürfen wir eine längere Probezeit als 4 Monate vereinbaren?
Mike: Nein, das ist gesetzlich nicht zulässig. Die maximale Probezeit beträgt 4 Monate. Eine längere Vereinbarung ist unwirksam und wird von der Kammer nicht eingetragen. Ausnahme: Bei Verlängerung der Ausbildung kann sich auch die Probezeit entsprechend verlängern.
Wie verhalten wir uns bei Kündigung während der Probezeit?
Mike: Während der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter zustimmen. Tipp: Führen Sie vor einer Kündigung ein klärendes Gespräch oft lassen sich Probleme lösen.
Was müssen wir bei ausländischen Auszubildenden beachten?
Mike: Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln, aber zusätzlich müssen Sie prüfen:
- Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsstatus
- Sprachkenntnisse für die Berufsschule
- Besondere Unterstützungsmaßnahmen
- Gegebenenfalls verlängerte Ausbildungsdauer
Die Ausländerbehörde und Ihre Kammer beraten Sie gerne zu den Details.
Können wir die Ausbildungsvergütung unter den gesetzlichen Mindestlohn zahlen?
Mike: Nein, seit 2020 gilt eine gesetzliche Mindestvergütung für alle neuen Ausbildungsverträge. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Tarifvertrag niedrigere, aber angemessene Vergütungen vorsieht. Die aktuellen Mindestsätze finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Was passiert bei nicht bestandener Abschlussprüfung?
Mike: Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich automatisch bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung (maximal 1 Jahr). Diese Verlängerung muss nicht extra beantragt werden, sollte aber dokumentiert werden. Der Auszubildende hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung und normale Vergütung während dieser Zeit.
Dürfen wir Azubis zur Übernahme nach der Ausbildung verpflichten?
Mike: Nein, das ist rechtlich nicht zulässig. Sowohl Übernahme- als auch Konkurrenzklauseln sind im Ausbildungsvertrag unwirksam. Sie können aber Anreize für die Übernahme schaffen (z.B. Prämien bei erfolgreichem Abschluss) und durch gute Ausbildung die Übernahmebereitschaft fördern.
Fazit: Ihr Weg zum rechtssicheren Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag ist weit mehr als ein Verwaltungsakt, er ist das Fundament einer erfolgreichen Ausbildungspartnerschaft. Mit den richtigen Informationen und einer systematischen Herangehensweise wird die Vertragserstellung zu einer gut handhabbaren Routine.
1. Rechtssicherheit schaffen: Verwenden Sie ausschließlich offizielle Vertragsvorlagen Ihrer KammerAchten Sie auf Vollständigkeit aller 12 PflichtangabenLassen Sie den Vertrag zeitnah bei der Kammer eintragen |
2. Klarheit für alle Beteiligten: Formulieren Sie präzise und verständlichKlären Sie Besonderheiten und Erwartungen vor VertragsabschlussNutzen Sie die Probezeit für gegenseitiges Kennenlernen |
3. Digitale Effizienz nutzen: Informieren Sie sich über die neuen digitalen MöglichkeitenInvestieren Sie in professionelle VerwaltungssystemeAutomatisieren Sie Routineaufgaben wie Terminüberwachung |
Ein rechtssicherer Ausbildungsvertrag ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Ausbildung. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Tools schaffen Sie die optimale Grundlage für Ihre zukünftigen Fachkräfte.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung: info@talent2go.de
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